Angaben gemäß § 5 TMG
Diano Wolf
Betreiber Campingplatz Mosella
Zur Moselbrücke 2a
66706 Perl-Nennig
Kontakt
Telefon: +49 6866 510
E-Mail: info@camping-mosella.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE350864986
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Durchfahrtscamper für den Campingplatz Mosella am Rothaus
Stand: August 2023
Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Campingplatz Mosella am Rothaus (im Folgenden als “Veranstalter” bezeichnet) und den Gästen des Campingplatzes (im Folgenden als “Gast” bezeichnet). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Angebote des Campingplatzes.
Buchung und Reservierung
- 2.1. Die Buchung eines Stellplatzes auf dem Campingplatz kann schriftlich, telefonisch oder über die Online-Buchungsplattform erfolgen.
- 2.2. Die Buchung wird erst durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtskräftig.
- An- und Abreise
- 3.1. Die Anreise ist ab 13:00 Uhr möglich, die Abreise muss bis spätestens 12:00 Uhr erfolgen.
- 3.2. Bei verspäteter Abreise kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
- 3.3. Späteste anreise ist bis 19:00 Uhr. Gegenfalls anrufen um eine Anreise nach 19:00 Uhr Anzufragen.
- Stellplatznutzung
- 4.1. Der Gast ist verpflichtet, seinen Stellplatz sauber und ordentlich zu halten.
- 4.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Fahrzeugen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
- Verhalten auf dem Campingplatz
- 5.1. Ruhezeiten sind von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr einzuhalten.
- 5.2. Jegliche Form von Lärmbelästigung und störendem Verhalten gegenüber anderen Gästen ist untersagt.
- 5.3. Der Gast haftet für Schäden, die er auf dem Campingplatz verursacht.
- Haustiere
- 6.1. Haustiere sind auf dem Campingplatz willkommen, jedoch nur angeleint zu führen.
- 6.2. Der Gast ist für die Beseitigung von Hundekot verantwortlich.
- Sanitäre Einrichtungen
- 7.1. Sanitäre Einrichtungen sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen. Die Nutzung der sanitären Anlagen ist im Preis inbegriffen. Duschen sind kostenpflichtig und werden gesondert abgerechnet.
- 7.2. Die Einrichtungen sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
- Sicherheit
- 8.1. “Offenes Feuer ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und erhöhten Feuerstellen oder eigenen Feuerschalen erlaubt. Feuer direkt auf dem Boden ist für Durchfahrtscamper aus Sicherheits- und Naturschutzgründen streng verboten.”
- 8.2. Das Grillen mit offener Flamme ist nur unter Beachtung der örtlichen Vorschriften erlaubt.
- 8.3. Ein offenes Feuer auf dem Boden ist nicht erlaubt.
- Stornierung und Rückerstattung
9.1. Stornierungen müssen schriftlich, persönlich oder telefonisch erfolgen.
- Haftung
- 10.1. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum der Gäste.
- 10.2. Die Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden auf dem Campingplatz ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters.
- Änderungen der AGB
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Gästen schriftlich mitgeteilt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Campingplatzes.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Buchungsvertrages und werden mit der Buchungsbestätigung anerkannt. Der Gast erklärt sich mit den AGB einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung der genannten Regelungen während seines Aufenthaltes auf dem Campingplatz Mosella am Rothaus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dauer- und Saisoncamper für den Campingplatz Mosella am Rothaus
1. Allgemeine Regeln
1.1. Mit Abschluss des Mietvertrags für den Stellplatz erkennen Dauer- und Saisoncamper diese Platzordnung an.
1.2. Die Einhaltung der Regeln dient der Sicherheit, Ordnung und dem harmonischen Miteinander auf dem Campingplatz.
2. Nutzung des Stellplatzes
2.1. Der zugewiesene Stellplatz darf nur für das abgestimmte Campingfahrzeug oder die genehmigte Wohnanlage genutzt werden.
2.2. Die Errichtung von baulichen Veränderungen, festen Vorzelten, Terrassen oder Zäunen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Platzleitung.
2.3. Pflanzen und Büsche dürfen nur mit Genehmigung gesetzt oder entfernt werden.
3. Aufenthalt und Pflege des Stellplatzes
3.1. Der Stellplatz ist sauber und ordentlich zu halten. Abfälle sind regelmäßig zu entsorgen.
3.2. Mülltrennung ist verpflichtend. Restmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Verpackungen und andere Abfälle, die in die Gelbe Tonne gehören, sind entsprechend zu entsorgen. Glas und Papier müssen in die Container unter der Brücke entsorgt werden.
3.3. Schäden oder Gefahrenstellen auf dem Platz sind unverzüglich der Platzleitung zu melden.
3.4. Der Betrieb privater Waschmaschinen auf dem Campingplatz ist nicht gestattet. Es stehen zentrale Waschmöglichkeiten zur Verfügung.
3.5. Sanitäre Einrichtungen sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen. Dies gilt insbesondere für Toiletten, Duschen und Waschbecken.
3.6. Bei längerer Abwesenheit sind persönliche Gegenstände sicher zu verstauen.
4. Fahrzeuge und Verkehr
4.1. Dauer- und Saisoncamper dürfen ein Fahrzeug pro Stellplatz parken. Weitere Fahrzeuge benötigen eine Genehmigung.
4.2. Auf dem Platz gilt Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h).
4.3. Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Platz ist nicht gestattet.
5. Ruhezeiten
5.1. Es gelten die allgemeinen Ruhezeiten: Nachtruhe von 21:00 bis 9:00 Uhr und Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr.
5.2. Während der Ruhezeiten ist laute Musik, das Rasenmähen oder ähnliche lärmende Tätigkeiten untersagt.
6. Versorgungseinrichtungen
6.1. Der Wasser- und Stromanschluss darf nur über die genehmigten Installationen erfolgen.
6.2. Der Verbrauch von Wasser und Strom ist auf ein übliches Maß zu begrenzen. Verschwendung ist zu vermeiden.
6.3. Abwasser ist ausschließlich in die dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen einzuleiten.
7. Tiere
7.1. Haustiere sind erlaubt, jedoch stets an der Leine zu führen und so zu halten, dass andere Camper nicht gestört werden.
7.2. Tierhalter sind verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
8. Gemeinschaft und Nachbarschaft
8.1. Dauer- und Saisoncamper verpflichten sich, ein respektvolles Miteinander zu pflegen.
8.2. Konflikte sollten freundlich und direkt untereinander geklärt werden. Bei Bedarf kann die Platzleitung vermitteln.
9. Sicherheit und Brandschutz
9.1. Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen oder an eigenen Grillstellen gestattet.
9.2. Gasflaschen und -anlagen müssen regelmäßig gewartet und den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
9.3. Fluchtwege und Zufahrten für Rettungsdienste sind freizuhalten.
10. Kündigung und Platzverlassen
10.1. Bei Vertragsbeendigung ist der Stellplatz in ursprünglichem Zustand zu hinterlassen.
10.2. Zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Campers entfernt.
11. Haftung
11.1. Die Nutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus.
12. Sanktionen bei Verstößen
12.1. Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann es zu Abmahnungen oder zum Ausschluss vom Campingplatz kommen.
12.2. Im Wiederholungsfall ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Vielen Dank für Ihre Kooperation. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt als Teil unserer Campingplatzgemeinschaft!